Drucksensor unter Fußmatte ?

  • Selbst über die staatliche Überwachung wird datenschutzrechtlich gestritten. Wenn ich das aber richtig interpretiert habe (korrigiert mich, wenn ich mich irre), kann man nen elektronischen Türspion schon betreiben, er darf halt nur nicht speichern....

    Aber im Ernst, würdest Du Dich gerne von jedem und überall aufzeichnen lassen wollen, und das zT aus profansten Gründen?

  • Da ist mir det zuvor gekommen mit dem guten Link. ;)


    Also "Hürden" sind das ja nicht. Kurz die Zusammenfassung. "Ja" man darf sein persönlichen Bereich überwachen.

    Hinweis-Aufkleber auf Kamera, keine schwenkbare Kamera, und im Zweifel mit dem Nachbar "sprechen"und darauf hinweisen, dass Du Deine Tür/Matte brachst. Reden hilft manchmal. :S


    Aber um zum Thema zurück zu kommen, in meinem Fall geht es ja nicht um eine Überwachung vom Paketzusteller, dafür hab ich ja ne Versicherung wenn etwas weg kommt. Es geht um die Benachrichtigung, dass eine Sendung vor der Tür tatsächlich physisch abgelegt wurde.

    Ich recherchier mal weiter..

    Lichtschranke ist vielleicht auch noch ne Idee. 8)


    Hilfreich?

  • Selbst über die staatliche Überwachung wird datenschutzrechtlich gestritten. Wenn ich das aber richtig interpretiert habe (korrigiert mich, wenn ich mich irre), kann man nen elektronischen Türspion schon betreiben, er darf halt nur nicht speichern....

    Aber im Ernst, würdest Du Dich gerne von jedem und überall aufzeichnen lassen wollen, und das zT aus profansten Gründen?

    Selbstverständlich nicht, bin da ein sehr rigoroser Verfechter des Datenschutz und besonders gegen diese staatliche Überwachung mit Gesichtserkennung! Mir käme ja auch kein Alexa oder Google ins Haus ;) Mir geht es ja auch nicht darum jeden aufzuzeichnen, nochmal zu Erklärung: Wohnung ganz oben, einzige Wohnung, hat keiner was zu suchen (außer der Putzfrau)!

  • DJay Hatte schon verstanden, dass es Dir nicht um Überwachung , sondern um Benachrichtigung geht. Was spricht denn gegen einen Bewegungsmelder in niedriger Höhe über der Fußmatte? Eine Lichtschranke müsste man ja auch wieder mit Strom versorgen, genau wie die Fußmatte. Hier ist noch eine Alternative:/:

    http://www.pctipp.ch/news/hard…miert-hausbewohner-70976#

    Falls Du basteln magst:):

    https://www.awin1.com/cread.ph…62-mm-x-03-mm-503368.html

  • Rechtlich gesehen stimmt das nur in soweit, als das man keine Bilder des Einbrechers als Privatperson veröffentlichen darf. Ich darf ihn aber festhalten und ganz doll verhauen, wenn ich ihn dabei erwische ???

  • Wie wäre es mit ein Schild: "Wer hier versucht einzubrechen oder einbricht, erklärt sich mit der Videoaufzeichnung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden!"? :D

  • Aber, wenn man die beiden oberen Artikel durchliest, klingt das eher danach, dass NUR der private Bereich überwacht werden darf und eben nicht öffentliche Bereiche, wie eben der Flur. ?

    Ich bin kein Rechtsanwalt, ich fürchte, wenn sich jemand (Hausverwalter etc... und wenn es nur die Putzfrau ist), querstellt, dann ist das Thema passé.

  • Und siehe, wir drehen uns im Kreis: der Flur ist öffentlicher Raum. Ergo: kein privater Bereich, ergo: keine Videoüberwachung. Lassen wir es sein. Es führt zu nix. Lass Dich überraschen, was Deine Putzfrau, der Postbote, der Hausverwalter oder einfach nur derjenige, der sich nur vor Deine Haustür verlaufen hat, davon halten wird, wenn Du ne Videoüberwachung außerhalb Deiner vier Wände durchführst. Rechts- bzw. Eigentumsempfinden ist nun mal nicht immer deckungsgleich mit der Realität.

    Ich für meinen Teil bin raus, zu 99,9999999% werde ich nicht davon betroffen sein und dann kann es mir schlussendlich egal sein, was Du tust ?