Hi!
Da hier ja fröhlich über Kameraüberwachung geschrieben wird, denke ich das ist ein interessanter Punkt.
Ab dem 24.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft. In der Presse wird nur über Änderungen bei Unternehmen gesprochen, aber auch für Privatpersonen gibt es einiges zu beachten.
Darüber solltet ihr euch mal Informieren..
Ich glaube nämlich das ein Großteil das überhaupt nicht auf dem Schirm hat und ganz einfach als Schuldiger Platz nimmt.
Wo kein Kläger da kein Richter, aber ich gehe davon aus, das sich einige Personen an Videokameras stören werden, (wie ich) und auf Ihre (neuen) Rechte bestehen.
Alles, was 1m über die die Grundstücksgrenze hinaus aufgenommen wird, ist kein Hausrecht mehr und fällt sofort ins Gefilde der DSGVO.
Wird innerhalb des Grundstücks aufgenommen, muss ein berechtigtes Interesse bestehen. 'Berechtigtes Interesse' besteht z.B. NICHT die Haustür zu überwachen, ob sich jemand am Schloss zuschaffen macht. Für diese Haustür Überwachung bedarf es einem nachweislichen „berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke“ (AZ. 16C 427/02 AG Berlin).
Das heißt, euer Schloss müsste in den letzten 3 Monaten, vier mal geknackt worden sein. (und auch von Polizei, Versicherung bestätigt worden sein.)
..einfach auf "Gut Glück" aufnehmen, ist nicht erlaubt.
Dazu kommt das neu definierte Persönlichkeitsrecht. (Recht am eigenen Bild, Recht auf informatielle Selbstbestimmung). Das Persönlichkeitsrecht wird höher gewichtet als Datenschutz oder das Hausrecht.
..lasst es euch zweimal überlegen ob ihr eine Videoüberwachung am Haus anbringt.
u.a.
https://it-service.network/blo…achung-per-videoaufnahme/
https://www.dr-bahr.com/news/news-det-20040607172238.html
PS: STRG+F "Privatperson" ist hilfreich.