Ja, aber nur eingeschränkt und nur folgende Bauarten, siehe
- Abschnitt 9.3.. der nationalen Norm DIN VDE
0298-3 (VDE 0298 Teil 3),
- Abschnitt 4.4 der harmonisierten Norm DIN
VDE 0298-300 (VDE 0298 Teil 300) und
- Abschnitt 521.7.2.2 von DIN VDE 0100-520
(VDE 0100 Teil 520).
Nach DIN VDE 0298-3 (VDE 0298 Teil 3) dürfen Folgende flexible Leitungen fest verlegt werden:
z. B. in Möbeln, Dekorationsverkleidungen, Stellwänden und Hohlräumen:
PVC-Schlauchleitungen H05VV-F, A05VV-F, H05VVH2-F
Gummischlauchleitungen H05RR-F, H05RR-F, A05RRT-F, H05RN-F, A05RN-F
z. B. auf Putz, in provisorischen Bauten und Wohnbaracken, auf Bauteilen von Hebezeugen, Maschinen und geschützte Verlegung in Rohren.
- Gummischlauchleitungen H07RN-F, A07RN-F
Nach DIN VDE 0298-300 (VDE 0298 Teil 300) gilt folgendes:
Mit Ausnahme von Leitungen für den Anschluss eines fest installierten Betriebsmittels sollten flexible Leitungen, ausgenommen schweren Leitungsbauarten, die zur festen Legung in provisorischen Gebäuden eingesetzt werden dürfen, nicht fest verlegt werden, es sei denn, sie sind mechanisch geschützt. Bei fester Verlegung sollte mindestens aber eine Leitung für normale Beanspruchung verwendet werden.
Leitung für normale Beanspruchung sind z. B. H05RN-F, für feste Verlegung, z. B. auf Putz, in provisorischen Bauten und Wohnbaracken, für direkte Verlegung von Hebezeugen, Maschinen usw. Gummischlauchleitungen H07RN-F.