DSGVO bei Kameraüberwachung nicht vergessen!

  • Hi!


    Da hier ja fröhlich über Kameraüberwachung geschrieben wird, denke ich das ist ein interessanter Punkt.


    Ab dem 24.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft. In der Presse wird nur über Änderungen bei Unternehmen gesprochen, aber auch für Privatpersonen gibt es einiges zu beachten.

    Darüber solltet ihr euch mal Informieren..


    Ich glaube nämlich das ein Großteil das überhaupt nicht auf dem Schirm hat und ganz einfach als Schuldiger Platz nimmt.


    Wo kein Kläger da kein Richter, aber ich gehe davon aus, das sich einige Personen an Videokameras stören werden, (wie ich) und auf Ihre (neuen) Rechte bestehen.


    Alles, was 1m über die die Grundstücksgrenze hinaus aufgenommen wird, ist kein Hausrecht mehr und fällt sofort ins Gefilde der DSGVO.

    Wird innerhalb des Grundstücks aufgenommen, muss ein berechtigtes Interesse bestehen. 'Berechtigtes Interesse' besteht z.B. NICHT die Haustür zu überwachen, ob sich jemand am Schloss zuschaffen macht. Für diese Haustür Überwachung bedarf es einem nachweislichen „berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke“ (AZ. 16C 427/02 AG Berlin).

    Das heißt, euer Schloss müsste in den letzten 3 Monaten, vier mal geknackt worden sein. (und auch von Polizei, Versicherung bestätigt worden sein.)

    ..einfach auf "Gut Glück" aufnehmen, ist nicht erlaubt.


    Dazu kommt das neu definierte Persönlichkeitsrecht. (Recht am eigenen Bild, Recht auf informatielle Selbstbestimmung). Das Persönlichkeitsrecht wird höher gewichtet als Datenschutz oder das Hausrecht.


    ..lasst es euch zweimal überlegen ob ihr eine Videoüberwachung am Haus anbringt.


    u.a.

    https://it-service.network/blo…achung-per-videoaufnahme/

    https://www.dr-bahr.com/news/news-det-20040607172238.html

    https://www.google.com/search?ei=28XZWs3cIqTL6ASswLOwAg&q=DSGVO+privatpersonen&oq=DSGVO+privatpersonen&gs_l=psy-ab.3...0.0.0.6149.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0....0...1..64.psy-ab..0.0.0....0.28m9_UFUzl0


    PS: STRG+F "Privatperson" ist hilfreich.

  • Das Thema Videoanlage im Aussenbreich ist so oder so eine Thema wo wir hier ewig diskutieren könnten und auch dann auf keinen Nenner kommen würden.


    Ich kenne die deutsche und die österreichische Rechtsprechung.

    Ich hab sowohl in Deutschland als auch in Österreich Freunde die bei der Polizei arbeiten und mir ist nicht ein Fall bekannt, wo die Polizei von selbst eine Aussenvideoanlage beanstandet hat.

    Selbst meine Anlage, ist die den Hof, Parkplatz und Auffahrt meines Mehrparteienhauses (3 Wohnungen) „überwacht“ ist nach dem österreichischem Gesetz illegal und trotzdem ist einer unserer Mieter sogar bei der Polizei und gab noch nie Probleme.

    Vielleicht auch deshalb, weil 1. in einer 2Wochenschleife aufgenommen wird und 2. jeder Mieter einen eigenen Zugang zu den Videos hat.

    Falls jemand fragen sollte, meine Anlage ist von UBNT ;)


    liebe Grüße


    Torben

  • <p>&lt;p&gt;In vielen Fällen ist es auch keine Angelegenheit, die „mal eben“ schnell von der Polizei zu klären ist.&lt;/p&gt;</p>
    <br><p>&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;/p&gt;</p>
    <br><p>&lt;p&gt;Ich gehe schon davon aus, das man gerichtlich den Anstoß geben muss. Da ist der Grund vor dem auch viele zurück Schrecken. „Und wenn ich verliere...?“&lt;/p&gt;</p>
    <br><p>&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;/p&gt;</p>
    <br><p>&lt;p&gt;Nur dank der DSGVO ist der Sachverhalt vermutlich schnell geklärt.&lt;/p&gt;</p>
    <br><p>&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;/p&gt;</p>
    <br><p>&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;/p&gt;</p>
    <br><p>&lt;p&gt;Gesendet von iPad mit Tapatalk&lt;/p&gt;</p>

  • So sieht es aus: die Polizei hat besseres zu tun, als sich nach Videokameras umzuschauen. Aber Videoaufnahmen werden vor Gericht keinen Bestand haben bzw. wenn sich jemand gestört/beobachtet fühlt, wird es zurückzubauen sein.


    In Zeiten, wo zB im Kindergarten oder in der Firma gefragt wird, ob Fotos von den Kindern/einem selbst auf der Homepage abgelichtet werden dürfen (Stichwort: Recht am eigenen Bild), wäre es ja grotesk, wenn jeder Hinz und Kunz einen filmen darf, wie er will. Dazu noch mögliche Speicherung auf amerikanischen Clouds... ich sage nur Datenschutz und Facebook... keine Worte mehr...


    Aber wie gesagt: das wird eine endlose Diskussion. RechtsEMPFINDEN hin oder her, die RechtSPRECHUNG sieht anders aus.

  • Bei diesem Thema "beißt sich die Katze in den Schwanz" wieviele Öffentliche / Private

    usw. Einrichtungen müssten die Überwachungsanlagen zurückbauen / umbauen / abbauen...

    ebenso Türsprechanlagen mit Kameras, wenn man sich einige Gerichtsurteile durchliest

    wird einem übel...