Hallo zusammen,
ich möchte gerne mit dem Eve Door&Window eine Eve Steckdose steuern.
Die Steckdose soll einen Dunstabzug den Betrieb nur ermöglichen, wenn das Fenster geöffnet ist.
Ist das möglich?
Hallo zusammen,
ich möchte gerne mit dem Eve Door&Window eine Eve Steckdose steuern.
Die Steckdose soll einen Dunstabzug den Betrieb nur ermöglichen, wenn das Fenster geöffnet ist.
Ist das möglich?
Das sollte schon gehen.
Einfach 2 Automationen anlegen.
Wenn Fenster offen (ED&W), dann Steckdose ein
Wenn Fenster geschlossen, dann Steckdose aus
Die Anfrage ist vermutlich etwas komplexer. Es geht wohl darum Unterdruck zu vermeiden, der beim Betrieb der Dunstabzugshaube entsteht und durch z.B. ein offenes Fenster ausgeglichen werden kann.
Fraglich was aktuell der Auslöser ist (via Siri etc.), in Abhängigkeit davon dann automatisieren mit Bedingung "nur wenn Fenster offen" Dann "Steckdose ein", sonst nichts bzw. Steckdose aus.
Patrick_ Genau davon bin ich ausgegangen, dass ein Unterdruck vorherrscht, wenn das Fenster geschlossen ist. Mit diesen 2 Automationen ist normalerweise alles abgefangen und vom Prinzip nichts anderes als via Automation mit Kurzbefehl, indem ebenfalls beide Situationen abgefangen sind.
Was offen bleibt, ob nur ein Fenster dafür zuständig sein soll, oder auch andere die Aufgabe übernehmen können. Dann braucht es mehr Fensterkontakte die die Steckdose ebenfalls steuern können.
Das mag jetzt meiner Altbau-Wohnsituation geschuldet sein, aber: Unterdruck durch eine Abzugshaube?
Mia Okay, dann lese ich evtl. deinen Beitrag falsch. Bin davon ausgegangen, dass du "Wenn Fenster geöffnet wird" als Auslöser meintest. Aber nicht immer wenn ich das Fenster in der Küche öffne soll auch die Dunstabzugshaube angehen (Weil ich evtl. gar nicht gerade koche).
HolgerKR etwas Offtopic, aber vorrangig in Kombination mit Gasthermen/etagenheizungen und Kaminöfen relevant weil durch den entstehenden Sog einer Dunstabzugshaube, die die Luft nach Außen befördert keine frische Luft nachströmt ohne offenes Fenster. Im schlimmsten Fall ziehst du dir bei gleichzeitig betriebenen Kaminofen die Abluft, die eig. durch den Schornstein entweichen soll aufgrund vom Unterdruck in die Wohnung und erleidest eine Kohlenstoffmonoxidvergiftung.
Aber nicht immer wenn ich das Fenster in der Küche öffne soll auch die Dunstabzugshaube angehen (Weil ich evtl. gar nicht gerade koche).
Davon ist ja auch nicht die Rede. Die Dunstabzugshaube soll nur eingeschaltet werden können, wenn das Fenster offen ist. Wie oder ob die Dunstabzugshaube eingeschaltet wird, ist eine andere Sache.
Ob dann der Schornsteinfeger so eine selbstgebaute Lösung akzeptiert ist eine andere Frage aber vermutlich ebenfalls OT.
"Schornsteinfeger"?? Okay, vielleicht reden wir von unterschiedlichen Sachen, aber bei "Dunstabzug" denke ich in erster Linie an das Teil über meinem Herd, das dafür sorgt, dass sich der Geruch des Bratguts sich nicht in der Wohnung verteilt. Hier kommt zwar jährlich der Schornsteinfeger vorbei, aber *dafür* hat der sich noch nie interessiert...
Bei gleichzeitigem Betrieb der Dunstabzugshaube und einer raumluftabhängigen Feuerstätte im gleichen Raum oder im Lüftungsverbund ist größte Vorsicht geboten!
Raumluftabhängige Feuerstätten sind z.B. Gasthermen oder andere gasbetriebene, ölbetriebene, holzbetriebene oder kohlebetriebene Heizgeräte, Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter, Kochmulden, Backöfen, die Ihre Verbrennungsluft aus den Aufstellungsraum beziehen und deren Abgase durch eine Abgasanlage (z.B. Kamin) ins Freie abgeführt werden.
Im Abluftbetrieb eingesetzt, auch mit externem Gebläse, entzieht die Dunstabzugshauben der Küche und den benachbarten Räumen Raumluft. Ohne ausreichende Zuluft entsteht ein Unterdruck. Die Feuerstätte erhält zu wenig Verbrennungsluft. Die Verbrennung wird beeinträchtigt.
Giftige Verbrennungsgase - u. a. giftiges Kohlenmonoxid - können aus dem Kamin oder Abzugschacht in die Wohnräume gezogen werden.
gefahr-2 Es besteht Lebensgefahr!
Durch den Unterdruck werden giftige Gase aus dem Kamin in den Raum gesogen:
miele_bild_vergiftungsgefahr_153564e10625e4(Bild: MIELE)
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn der gleichzeitige Betrieb von Dunstabzugshaube und raumluftabhängiger Feuerstätte im Raum oder Lüftungsverbund ein Unterdruck von höchsten 4 Pa (0,04 mbar) nicht erreicht und damit ein Rücksaugen der Feuerstättenabgase vermieden wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch nicht verschließbare Öffnungen, zum Beispiel in Türen, Fenstern oder durch andere technische Maßnahmen, wie gegenseitige Verriegelung mittels Fensterkontaktschalter, oder durch einen Zuluft-/Abluftmauerkasten oder besondere Zuluftelemente, die zur Verbrennung benötigte Zuluft nachströmen kann. Hierbei ist auf einen ausreichen Querschnitt der Zustromöffnung zu achten.
Gefahrloser Betrieb bei ausreichender Lüftung:
miele_bild_vergiftungsgefahr_253564e10b6c0e(Bild: MIELE)
Bei der Beurteilung muss immer der gesamte Lüftungsverbund der Wohnung beachtet werden. Beim Betrieb von Kochgeräten, z. B. Kochmulde und Gasherd, wird diese Regelung nicht angewendet.
Im Zweifelsfalle muss der zuständige Schornsteinfegermeister zu Rate gezogen werden.
Wenn die Dunstabzugshaube im Umluftbetrieb mit Aktivkohlefilter verwendet wird, ist der Betrieb ohne Einschränkung möglich.
Hier wird regional unterschiedlich eine Verordnung gehandhabt, die nichts anderes besagt, als dass der gemeinsame Betrieb von abluftgeführten Dunstabzugshauben mit kamingebundenen Feuerungsstätten (Kohle-, Öl-, Gasöfen) gar nicht erlaubt ist, oder nur dann, wenn sich in jenem gemeinsamen Raum kein Unterdruck von mehr als 4 Pa (=0,04 mbar) aufbauen kann.
Es muss stets für ausreichend Frischluftnachschub gesorgt werden!
D.h., der gemeinsame, gefahrlose Betrieb ist nur dann möglich, wenn der Raum, in dem sich diese Geräte befinden, durch eine geeignete Zuluftöffnung von ca. 500 - 600 cm2 von außen belüftet werden kann.
Wenn man sich vor Augen hält, was geschieht, wenn einer offenen Flamme der Sauerstoff entzogen wird, dann muss man schon verstehen, weshalb hier Vorsicht geboten ist. Deswegen wird auch bei unzureichender Frischluftzufuhr vorgeschrieben, ein Kippfenster mit einem Kontaktschalter zu versehen, der nur dann den Arbeitsstrom zur Haube freigibt, wenn es geöffnet ist. Umgekehrt kann eine Haube dann nicht eingeschaltet werden, wenn das Fenster geschlossen ist. Die zulässigen Unterdruckverhältnisse werden im allgemeinen vom Schornsteinfegermeister gemessen. Bei unzulässigen Werten müssen dann entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte Dunstabzugshaube 4 Pa nicht überschreitet, kann sicherlich nicht vom Hersteller verlangt werden.
Quelle: https://www.dunstabzugshauben.…n/feuerstaettenverordnung
Ich denke, vor der Installation des Kontaktes und der Steckdose sollte der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden, ob er sein Ja gibt. Denn solch eine Schaltung / Automation ist manipulierbar durch viele Faktoren und sei es, dass Apple Home mal wieder spinnt. Zwei Atemzüge reichen bei passender Konzentration mit CO und der Bestatter macht Umsatz...
Hier eine Schalteinrichtung mit zweifacher Sicherheit nach DIN:
Krass! Danke! Bei mir befindet sich die Gastherme tatsächlich in der Küche und die Abzugshaube läuft im Abluftbetrieb. Die werfe ich zwar eh nur bei geöffnetem Fenster an, aber das ist eher "Zufall", weil ich das Fenster immer öffne, damit der Dampf schneller weg ist. In meinem Mietvertrag steht kein Wort diesbzl. und der Schornsteinfeger hat wie gesagt auch noch nie ein Wort darüber verloren.
PS: Aber in der Tat: Wenn das so in der Verordnung steht, würde ich diese Aufgabe auch keines Falls HomeKit überlassen! Ich würde eigentlich nichts, was irgendwie wichtig ist, HomeKit überlassen...
Aber dann hilft der Fensterkontakt ja zusätzlich, die Feuerstättenverordnung einzuhalten, wenn der DA nur bei geöffnetem Fenster funktioniert.
Sollte also seitens Schornsteinfeger keine Einwände geben.
... also ICH mache da nix. Hier im Altbau zieht's eh auch bei geschlossenen Fenstern wie Hechtsuppe und die Abzugshaube läuft nie länger als unbedingt nötig, da das ein billiges Schrottteil ist und höllisch laut. Leistung ist auch eher so semi. Wurde halt vom Vermieter gestellt. "Unterdruck" kann ich mir beim besten Willen bei mir nicht vorstellen. Daher mein zuerst geäußertes Unverständnis. Aber bei einem Haus mit vernünftiger Dämmung und einer leistungsstarken DA kann ich mir gut vorstellen, dass die Verordnung sinnvoll ist. Aber dann schließe ich mich wie gesagt an: Nicht HomeKit überlassen. Ist wie bei Rauchmeldern: Da empfinde ich HK-Anbindung auch als "Goodie", aber die müssen immer auch autark funktionieren.