Beiträge von Edward J. Nately III

    Hatte mir eine Netatmo für 196,89 € liefern lassen und da die Bestellung ein amazon-Rückläufer war, hab ich erst mal nen Werksreset durchgeführt. Dazu schließt man die Doorbell über den USB-Port an und drückt für 10 s die Reset-Taste. Danach wollte ich wissen, ob sich das Teil auch über USB dauerhaft betreiben läßt und habe den HK-Code eingelesen. Die Hersteller-App blieb außen vor. Nur wenig später meldete sich das Gerät in Homekit und läuft seitdem stabil als Türklingel im Testbetrieb auf meinem Labortisch. Das USB-Netzteil sollte allerdings nicht zu schwach ausgelegt sein, das Teil scheint ordentlich Strom zu ziehen.


    Die Betriebsart wird vom Hersteller nicht propagiert, scheint aber zu funktionieren. Falls jemand ein Gong-Modul braucht, hätte ich eins übrig.


    Wie risikofrei das Verfahren ist, muß man selbst entscheiden. Da ich die Innerein der Doorbell in ein anderes Gehäuse (HAL9000) verpflanzen will, sind mir Garantie und Gewährleistung ohnehin egal.

    Die Videoklingel filmt ja nicht rund um die Uhr.


    Die Dauer der Aufzeichnung ist unerheblich. Wichtig ist allein, daß ausschießlich Deine private Sphäre erfasst wird.


    Jeder hat das Recht auf das eigene Bild.


    Das Recht am eigenen Bild als besondere Form des allg. Persönlichkeitsrechtes nach §22 KUG zieht nur bei Veröffentlichung. Hat im vorliegenden Fall also keine Relevanz.

    Eine Empfehlung begründet noch lange keine Rechtspflicht. Ist hier aber auch nicht entscheidend, denn im privaten Bereich greift die DSGVO ohnehin nicht, siehe Art. 2 Abs. 2 Buchst. c.


    Andernfalls - liebe Freunde der informationellen Selbstbestimmung - wären die umfassenden Informationspflichten, die Art. 13 auferlegt, mit kleinen Schildchen vom Typ "Dieses Grundstück wird videoüberwacht!" überhaupt nicht abzubilden. Lest doch mal, was im Gesetzestext steht.

    Wer vor der Tür bzw. dem Tor und damit im öffentlichen Raum steht, darf überhaupt nicht gefilmt werden.


    Wenn sich ein Zeuge Jehovas illegalerweise oder ein Vollzugsbeamter mit richterlichem Beschluss legalerweise Zutritt verschafft, hat er keinen Anspruch in meiner privaten Sphäre unbeobachtet zu bleiben.


    Sonderfall Postbote: Sofern er die Schwelle ins Private übertreten muß, um zustellen zu können, wäre es fair ihn zuvor zu informieren oder besser den Bereich des Briefkastens von der Überwachung auszuschließen.

    Hinweisen musst du trotzdem.


    Das steht wo genau? In welchem Wortlaut?


    Habe mir das lange bei der DSGVO von rlp angeschaut.


    Zitat aus datenschutz.rlp.de:


    "Eine Videoüberwachung des eigenen, allein genutzten Grundstücks ist grundsätzlich zulässig. Diese Maßnahme ist von der Wahrnehmung des Hausrechts gedeckt, welches als ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO anzusehen ist. Die Beobachtungsbefugnis des Hausrechtsinhabers endet jedoch grundsätzlich an den Grundstücksgrenzen. Die Videoüberwachung darf somit nicht zur Folge haben, dass öffentlicher Raum (wie z.B. Gehweg, Straße etc.) und das Grundstück des Nachbarn nebenbei mitüberwacht werden."


    mit der Ausnahme, dass du, auch bei berechtigtem Grund, keinerlei öffentliche Räume filmen darfst.


    Darum geht es hier nicht. Bitte lesen:


    Ein öffentlicher Bereich oder der Nachbar wird nicht gefilmt.


    Die Frage bertrifft also das eigene, nichtöffentlich genutzte Grundstück.

    Dürfte sich auf beides beziehen.


    Könnten die Dresdener (da hier mitlesend) ja mal ändern ;)


    ein sudo apt-get upgrade deconz machen


    Das ergibt:


    Code
    sudo apt-get upgrade deconz
    Reading package lists... Done
    Building dependency tree        
    Reading state information... Done
    deconz is already the newest version (2.05.80-raspbian-stretch-beta).
    Calculating upgrade... Done
    0 upgraded, 0 newly installed, 0 to remove and 0 not upgraded.


    Hab gerade mal in den Pi-Hole geschaut. Da steht "update available" - womit sich mir die Frage stellt, was von "sudo apt-get update" und sudo "apt-get upgrade" denn so erfasst wird und was nicht.


    Wenn er dir kein Update in der Phoscon App anbietet evtl. manuell updaten


    Das hab ich (mit dem Mut des Unwissenden) sogar schon mal probiert, da mir die Version verdächtig alt vorkam. Allerdings kam vom Updater dann die Meldung, daß er irgend eine 6er lib-datei nicht finden kann. War für mich dann Ende Gelände :rolleyes:

    Firmware deines Conbee ist bei dir 26350500, nicht 2.05.80. Die Version 2.05.80 ist die Version für deCONZ und die Phoscon App.


    Ok, aber worauf bezieht sich dann der Hinweis "Die Version ist auf dem neuesten Stand"? Firmware des ConBee oder deConz/Phoscon? Ist für mich nicht so ganz durchschaubar.


    Die hat nichts mit der Firmware auf dem Conbee I zu tun.


    Daher meine Befürchtung mit dem Holzweg.


    deCONZ/Phoscon sollte sich idR mit sudo apt-get update und upgrade mit updaten.


    Die Prozedur ist gerade erst wieder durchgelaufen -> gleiche Anzeige. Ist 2.05.80 die aktuelle Version oder hat das Update nicht stattgefunden?


    Hm...


    Kann man denn die Version auf der Kommandozeile nachhalten, wenn das in der Phoscon-App nicht funktioniert?

    Für meinen ConBee-Stick in Version 1 meldet Phoscon die Firmware 2.05.80 vom 14.8.2020 als aktuell.



    In der Änderungshistorie findet sich aber eine "stable version 2.7.1" aus Dezember 2020. Gilt die nur für den ConBee in der 2er Ausführung oder bin ich hier anderweitig auf dem Holzweg?

    Nur auf dem Nachttisch geht das nicht, weil da ja kein normaler Schalter ist. Mal sehen, vielleicht mach ich da doch noch mal n Loch rein und setz da einen rein


    In den Nachttisch? Wenn da Platz ist, geht auch das. Musst halt nur den Berührungsschutz sicherstellen. Geputzt wird mitunter auch an schwer zugänglichen Stellen.


    Viel Erfolg!

    So ich habe mal dein config.json "geupdatet". Müsstest nur die Benutzerdaten ergänzen und v6.x sollte problemlos funktionieren


    Hey, Super! Danke Dir. Es funktioniert wieder!


    Der Fehler bzgl. der Zweitbox ist auch gefunden. Beim Einrichten übernimmt ein IP-Client eigentlich die Einstellungen von der Master-Fritte. Die Benutzereinstellungen kopiert er sich aber nicht automatisch mit rüber, die muß man von Hand nachtragen. Genau dieser HB-Benutzer fehlte. Hab die Eintragung ergänzt und jetzt klappt der Zugang.


    Eine Frage noch: Ist es notwendig, vorhandene FritzRepeater mit in die Config aufzunehmen? Hab die nicht mit drin, Presence läuft aber trotzdem zuverlässig - auch wenn die iPhones der Familienmitglieder über einen der FritzRepeater "eingemesht" sind.